Mazedonien: Ab morgen Winterausrüstung an Fahrzeugen Pflicht


Ab dem 15. November eines Jahres fängt in Mazedonien die Wintersaison für die Fahrzeughalter an, ab dann ist die Winterausrüstung Pflicht. Sollte man keine Winterausrüstung wie gesetzlich vorgeschrieben, stehen eine Geldstrafe von 45 Euro in Denar oder Registrierung von 25 negativen Punkten an.

Für Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg gelten ab dem 15.11 die Pflicht Winterreifen an allen Rädern mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufzuziehen, Sommerreifen sind mit vier Millimeter Profiltiefe ebenso erlaubt dann jedoch ist das mitführen der passenden Schneeketten pflicht, die auch zur Größe der Antriebsräder passen.

Ähnliche Bestimmungen für die Mindest-Winterausrüstung gelten auch für Kraftfahrzeuge mit Allradantrieb (4×4), Winterreifen an allen Rädern mit einem Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern oder Sommerreifen mit einer Mindesttiefe von vier Millimetern, sofern der Fahrzeughalter Schneeketten mindestens für die Hinterachse mitführt.

Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg gelten Winterreifen an allen Rädern mit einer Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern, und auch hier sind Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern erlaubt, sofern passende Schneeketten mitgeführt werden.

Busse und LKWs, die nicht mit Schneeketten ausgestattet werden können, müssen Winterreifen an den Antriebsrädern aufweisen sowie müssen Fahrzeugwerkzeuge mitgeführt werden.

Die Verpflichtung für das mitführen oder anbringen der Winterausrüstung dauert bis zum 15. März nächsten Jahres.

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